Eine angemessene und nachvollziehbare Leistungsvergütung und die Formulierung von Leistungsbildern sind für freiberuflich tätige Landschaftsarchitekt*innen eine essentielle Grundlage der täglichen Arbeit. Als Berufsvertretung sieht die ÖGLA daher die Bereitstellung und laufende Aktualisierung der ÖGLA Honorarleitlinie und der Standardleistungsbilder für Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung als eine der grundlegenden Aufgaben des Vereins. Die „ÖGLA Honorarleitlinie und Standardleistungsbilder“ gilt in Österreich als allgemein anerkannte Richtlinie für Leistungsvereinbarungen und Honorarermittlungen.
ÖGLA Honorarleitlinie und Standardleistungsbilder
Die „ÖGLA Honorarleitlinie Landschaftsarchitektur und Standardleistungsbilder Landschaftsplanung“ besteht aus folgenden Teilen, die in ihrer jeweils aktuellsten Fassung anzuwenden sind:
- A. Präambel; Allgemeine Bestimmungen
- B. Honorarleitlinie Landschaftsarchitektur HRLA
- B. Honorar-Berechnungstabellen zu Kapitel B.7 der HRLA
- C. Standardleistungsbilder Landschaftsplanung HRLAP
Alle Teile der „ÖGLA Honorarleitlinie Landschaftsarchitektur und Standardleistungsbilder Landschaftsplanung“ sind an dieser Stelle Online sowie in gedruckter Version verfügbar.
A. ÖGLA Präambel und Allgemeiner Teil 2025 (aktuelle Fassung)
Inkraft getreten mit Beschluss der ÖGLA Vollversammlung am 22.11.2024
Veröffentlichung: 01/2025
B. ÖGLA HRLA 2025 (aktuelle Fassung)
Inkraft getreten mit Beschluss der ÖGLA Vollversammlung am 22.11.2024
Veröffentlichung: 01/2025
B. Honorar-Berechnungstabellen zur HRLA 2025
C. Standardleistungsbilder Landschaftsplanung HRLAP
Inkraft getreten 2016
Veröffentlichung: 2016
Eine umfassende Überarbeitung der ÖGLA Standardleistungsbilder ist für Mitte 2025 geplant.
Sollten Sie die Broschüren als Druckexemplare benötigen, können Sie diese über das sekretariat@oegla.at anfordern.
