Landschaftsplanung

Stephanie Drlik

Die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektur“ dient international und mittlerweile auch schon hierzulande als Überbegriff für alle landschaftsplanenden Tätigkeiten mit akademischem Ausbildungshintergrund. Aus den verschiedenen Anforderungen und Arbeitsmethoden haben sich jedoch im deutschsprachigen Raum zwei übergeordnete Fachbereiche der Profession entwickelt: Die Landschaftsarchitektur und die Landschaftsplanung. Die beiden Bereiche arbeiten überwiegend auf zwei unterschiedlichen Planungs- und Einflussebenen, der Ordnungs- und der Objektplanung. Die Ordnungsplanung setzt früh im Planungsprozess ordnend und regulierend ein und arbeitet auf großem Maßstab mit raumplanenden Methoden. Die Objektplanung hingegen befasst sich mit der Planung und Gestaltung einiger weniger oder sogar nur eines Objektes und arbeitet in einem sehr konkreten Planungsmaßstab bis zur Planungsrealisierung. Die Ordnungsplanung kann großen Einfluss auf die landschaftsbasierte, räumlich-systemische Entwicklung einer Stadt oder Region nehmen, während die Objektplanung für die ästhetisch-kreative Planung und Gestaltung des Raumes und somit für seine Nutzbarkeit, Funktionalität und sein Erscheinungsbild verantwortlich ist.

Bislang wurden diese beiden Planungsebenen überwiegend getrennt voneinander, durch unterschiedliche AkteurInnen beziehungsweise Büros bearbeitet, die Fachbereiche Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung oftmals sogar als getrennte Berufe dargestellt. Diese Abgrenzung führte immer wieder zu Irritationen, innerdisziplinären Auseinandersetzungen und zur Schwächung der international gebräuchlichen Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektur, als allgemeine Bezeichnung für alle landschaftsbezogenen und landschaftsbasierten Planungs- und Gestaltungstätigkeiten.

Die Trennung zwischen den Zweigen Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur verdeutlicht ein überholtes Berufsverständnis und ist auch fachlich zu hinterfragen. Sind es doch gerade die breit gefächerten, bereichsübergreifenden Leistungsangebote, die eine inhaltlich kompetente, effiziente und durchgängige Bearbeitung von immer komplexeren Aufgabenstellungen ermöglichen. Eine ganzheitliche, durchgehende Bearbeitung – von der großmaßstäblichen, ordnenden Planungsebene bis zur kleinmaßstäblichen Bearbeitung und Realisierung einzelner Objekte – schafft die Grundlage für eine starke, einflussnehmende Landschaftsarchitektur. Diese ist dann auch im bauwirtschaftlichen Kräftemessen durchaus in der Lage, Freiraum-basierte, nachhaltige Wertekonzepte und ganzheitliche Planungs- und Gestaltungslösungen durchzusetzen.