Der Begriff LANDSCHAFT schließt den physischen Landschaftsraum ebenso wie die Landschaft als Ökosystem, als Lebensraum, als Kultur- und Gesellschaftsraum ein. Landschaft kann, muss aber nicht unweigerlich „grün“ sein. Es gibt Natur- und Stadtlandschaften, Mikro- und Makrolandschaften, Landschaften im ruralen ebenso wie im urbanen, im besiedelten wie im unbesiedelten Raum.
In diesem umfassenden Verständnis sowie aus dem zunehmenden Wandel der Landschaft und den damit zusammenhängenden Interessensverschiebungen liegt der Bedarf für eine Disziplin, die sich mit Maßnahmen und Strategien zum Schutz, zur Sicherung, zur Nutzbarmachung, zur Gestaltung, zur Wiederherstellung und zur Pflege der besiedelten und unbesiedelten, urbanen und ruralen Landschaft beschäftigt. Die Landschaftsarchitektur deckt diese Anforderungen ab. Der ökologische Auftrag der Disziplin prägt das Professionsverständnis ebenso, wie die kulturelle und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber aktuellen und zukünftigen Generationen. Die Landschaftsarchitektur ist eine technisch-naturwissenschaftlich, ästhetisch-kreativ arbeitende Disziplin, die eine Abstimmung von sozio-kulturellen, ökologischen und ökonomischen Zielen verfolgt. Das Berufsbild der Landschaftsarchitektin, des Landschaftsarchitekten ist vielfältig und reicht von planenden und gestaltenden, über prozessbegleitende und -steuernde Tätigkeiten bis hin zur konzeptionellen und theoretischen Auseinandersetzung mit Landschaft und den vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüchen, die an sie gestellt werden. Landschaftsarchitektonische Freirauminterventionen können je nach Erfordernis lang- oder kurzfristig, klein- oder großmaßstäblich, landschaftlich oder urban sein.