Präambel ÖGLA

PRÄAMBEL 2018 – Prinzipien und Standpunkte


Die vorliegende Präambel ist das Ergebnis des umfassenden ÖGLA Reformprozesses, der 2017 unter breiter Beteiligung der Mitglieder durchgeführt wurde.


Die ÖGLA  …

… ist der Verband der LandschaftsarchitektInnen und -planerInnen. Die Interessen aller im Fach Berufstätigen (Selbständige, Unselbständige, öffentlich Bediensteter, WissenschaftlerInnen, Studierende) stehen im Vordergrund der Vereinstätigkeiten.

… vertritt alle Tätigkeitsbereiche die unter den Überbegriffen Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung ausgeführt werden. Sie unterstützt und repräsentiert alle Mitglieder gleichermaßen, unabhängig von Ausbildungsweg, Tätigkeitsschwerpunkten, Befugnis und Befugnisvertretung (ZT, WK) oder der Beschäftigungsform (selbstständig, angestellt).

… zeigt sich offen und barrierefrei –  für LandschaftsarchitektInnen und für an Landschaftsarchitektur Interessierte gleichermaßen. 

… sieht sich insbesondere auch als Informations-, Wissens- und Diskussionsplattform, als lebendiger Verein der für den Austausch von Erfahrungen, Partnerschaften, Netzwerken und Kontakten steht. Neben der Relevanz für Mitglieder soll der Verein als Informationsplattform auch allen Interessierten zur Verfügung stehen. Die Kommunikationsmethoden sind zeitgemäß, anlassbezogen, zielgruppengerecht und barrierefrei zu gestalten.

… hat einen gesellschaftlichen Auftrag und übernimmt Verantwortung für die Vermittlung und den Austausch von Wissen und Informationen rund um die Inhalte der Landschaftsarchitektur (als Sammelbegriff für alle Teilaspekte der Profession). 

… hat einen Bildungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern und der interessierten (Fach-) Öffentlichkeit. Daher ist für ein entsprechendes Bildungs- und Weiterbildungsangebot von Seiten des Vereins in Zusammenarbeit mit KooperationspartnerInnen zu sorgen. Zu diesem Zweck wurde die ÖGLA Akademie ins Leben gerufen.

… ist Teil eines nationalen und internationalen Netzwerkes aus Partner- und Dachverbänden.

… trägt Verantwortung für die Umsetzung internationaler Qualitätsvereinbarungen und Standards in Bezug auf den Berufsstand, die Ausbildungsrichtlinien und die Berufsausübung (IFLA). Die ÖGLA vertritt die österreichische Position bei den internationalen Verbänden und kann dabei, wenn notwendig, auch eine kritische Haltung einnehmen.

… finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und ist somit unabhängig und selbstbestimmt handlungsfähig. Eine sichere und langfristige Finanzstrategie stellt sicher, dass keine finanziellen Risiken eingegangen werden, die den Verein und somit auch die haftenden Vorstandsmitglieder existenziell bedrohen.   

… verfolgt eine Förderstrategie. Vorhaben und Projekte denen Fördergelder zur Finanzierung zu Grunde liegen, dürfen jedoch nach Auslauf der Förderung keine maßgeblichen finanziellen Belastungen für den Verein zur Folge haben.

… ist als Verein organisiert. Sie unterliegt dem Vereinsrecht und agiert daher über einen institutionalisierten Vereinsvorstand. Der Vorstand ist eine Gruppe von Mitgliedern, die bestimmte Vereinsaufgaben erfüllen und somit ein besonderes Maß an Zeit und Engagement einbringen müssen. Auf Grund der Statuten und des österreichischen Vereinsrechtes übernehmen Vorstandsfunktionäre verbindliche Verantwortungen. Grundsätzliche Entscheidungen, die sich auf diese Verantwortung auswirken können, müssen daher im Vorstand akkordiert und von diesem mehrheitlich mitgetragen werden.

… wickelt ihre Aufgaben über den Vereinsvorstand, in Zusammenarbeit mit aktiven Mitgliedern, ab.

… Vorstandstreffen sind für alle ordentlichen Mitglieder offen zugänglich, Inhalte der Treffen sind transparent einsehbar. 

… muss als Berufsvertretung Zugangsreglementierungen bei der Aufnahme neuer Vollmitglieder

einhalten. Bei KollegInnen mit einschlägiger Ausbildung erfolgt die Aufnahme durch den Vorstand, bei nicht spezifischer Ausbildung muss die Aufnahme bei der Vollversammlung genehmigt werden.

… bindet fachexterne Interessierte als „FreundInnen der Landschaft“ (korrespondierende Mitgliedschaft) ein und macht diesen die Angebote des Vereins, in eingeschränktem Ausmaß, zugänglich.